Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis. Das heißt mit der Aushändigung des Führerscheins. Wenn statt des Führerscheindokuments ersatzweise eine befristete, nur im Inland geltende, Prüfbescheinigung erteilt wird,
beginnt damit die Probezeit. Das ist insbesondere beim Begleiteten Fahren ab 17 der Fall